Wer den Grenzgängerstatus für die Schweiz erlangt, muss sich gemäß den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten grundsätzlich in der Schweiz versichern lassen (Erwerbsortsprinzip). Für Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich besteht jedoch ein Versicherungswahlrecht. Dieses bietet Ihnen als Grenzgänger die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten dr... [ mehr ]